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VG Berlin, 22.06.2004 - 1 A 148.04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.06.2004 - 1 A 148.04
- VG Berlin, 23.06.2004 - 1 A 148.04
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 23.11.2004 - 1 A 271.01 Schließlich können auch die Kommerzialität und kommerzielle Interessen des Veranstalters gegen die Annahme einer beabsichtigten Meinungskundgabe sprechen (vgl. den Beschluss der Kammer vom 2. November 2000 ? VG 1 A 335.00 ?, bestätigt vom OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2000 ? OVG 1 SN 101.00 ?, ?Weihnachtsparade?), selbst wenn der beabsichtigte kommerzielle Erfolg erst längerfristig realisierbar erscheint (vgl. den Beschluss der Kammer vom 22. Juni 2004 ? VG 1 A 148.04 ?, ?Music-Day 2004 I?).
- VG Berlin, 09.06.2005 - 1 A 95.05
Motorrad-Korso ist keine Demo
Schließlich können auch die Kommerzialität und kommerzielle Interessen des Veranstalters gegen die Annahme einer beabsichtigten Meinungskundgabe sprechen (vgl. den Beschluss der Kammer von 2. November 2000 - VG 1 A 335.00 -, bestätigt vom OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2000 - OVG 1 SN 101.00 -, "Weihnachtsparade"), selbst wenn der beabsichtigte kommerzielle Erfolg erst längerfristig realisierbar erscheint (vgl. den Beschluss der Kammer vom 22. Juni 2004 - VG 1 A 148.04 - "Music-Day 2004 I").